VERHINDERUNGSPFLEGE

Sie sind jeden Tag für Ihren pflegenden Angehörigen da, das kann Sie an Ihre Grenzen bringen.

Sollten Sie als pflegender Angehöriger nun selbst einmal eine Auszeit benötigen, krank werden oder einfach wöchentlich freie Zeit für sich benötigen, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit der Verhinderungspflege an.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr. Reichen die Leistungen der Verhinderungspflege nicht aus, so können die Leistungen der Kurzzeitpfleg bis zu 50% (=806 €) hinzugenommen werden.

Verhinderungspflege 28 Tage am Stück
Es können maximal 28 Tage am Stück pro Kalenderjahr abgerechnet werden. Die bisherige Sachleistung bleibt unberührt. Das Pflegegeld wird nur zur Hälfte weitergezahlt.

Stundenweise Verhinderungspflege
Sie können die Verhinderungspflege wöchentlich in Anspruch nehmen bis die Summe von 1.612 € (oder mit 50% Kurzzeitpflege =2.418 €) aufgebraucht ist.

Die Verhinderungspflege können Sie für Hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuung Ihres Angehörigen, Spaziergänge, Begleitungen etc... einsetzen.

Nehmen Sie als pflegender Angehöriger das Angebot der Verhinderungspflege an, denken Sie an sich und Ihre Gesundheit.

Sollte die Verhinderungspflege im Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen werden, verfällt der Anspruch.

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Haben Sie Fragen?

Frau Marion Koch
Pflegedienstleitung

Telefon: 07224 1881
E-Mail: marionkoch@sozialstation-gernsbach.de

Frau Sandra Fortenbacher
Stellv. Pflegedienstleitung

Telefon: 07224 1881
E-Mail: sandrafortenbacher@sozialstation-gernsbach.de